Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchungen sind für jedes Fahrzeug eine Pflichtaufgabe.

Abgasuntersuchungen gehören jetzt zu jeder Hauptuntersuchung, also diese ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Fällig ist diese bei PKW Neufahrzeugen nach 3 Jahren. Dann alle weiteren 2 Jahre.

Ein Rückdatieren wie es mal war, gibt es nicht mehr. Sollte der Halter allerdings seine Hauptuntersuchung länger als 2 Monate überziehen, kommt es zu einer erweiterten Hauptuntersuchung, welche wiederum zu höheren Kosten führt.

Ebenfalls werden in unserem Büro auch Änderungsabnahmen durchgeführt, dass heißt z.B. möchte jemand andere Rad-Reifen an seinem Fahrzeug montieren, welche nicht in den Papieren eingetragen sind, können wir für diese eine Änderungsabnahme durchführen, so dass diese dann auch an diesem Fahrzeug gefahren werden dürfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!